Serie von Drohungen gegen Bahnhöfe: Großeinsatz am Mainzer Hauptbahnhof
05.03.2026: Mainz
Am Donnerstag, dem 05. März 2026, kam es am Mainz Hauptbahnhof zu einem größeren Polizeieinsatz, der zeitweise zu erheblichen Einschränkungen im Bahnverkehr führte. Hintergrund war eine Bombendrohung, die am Nachmittag beim Polizeipräsidium Mainz einging.
Gegen 16:00 Uhr ging die Drohung bei der Polizei ein und richtete sich gegen den Bereich des Hauptbahnhofs. Aufgrund der zunächst unklaren Gefährdungslage leitete die Polizei umgehend umfassende Sicherheitsmaßnahmen ein. In enger Abstimmung mit der Bundespolizei wurde das Bahnhofsgebäude geräumt, der Bereich rund um den Bahnhof großräumig abgesperrt und der Zugverkehr vorübergehend eingestellt.
Spezialkräfte der Polizei sowie Spürhunde wurden zur Überprüfung des Gebäudes und der Gleisanlagen eingesetzt. Parallel dazu liefen Ermittlungen zur Herkunft der Drohung. Diese ergaben schließlich, dass die Drohung nicht ernsthaft war und zu keinem Zeitpunkt eine reale Gefahr für Reisende oder Anwohner bestand. Personen wurden bei dem Einsatz nicht verletzt.
Nach Abschluss der Maßnahmen wurden die Absperrungen aufgehoben und das Bahnhofsgebäude wieder freigegeben. Der Zugverkehr wurde in Abstimmung mit der Deutschen Bahn schrittweise wieder aufgenommen, allerdings kann es weiterhin zu Verzögerungen oder Gleisänderungen kommen.
Der Vorfall in Mainz reiht sich in eine Serie ähnlicher Sicherheitslagen ein, die in dieser Woche für erhebliche Störungen im Bahnverkehr in Deutschland gesorgt haben. Bereits am Mittwoch, dem 04. März 2026, kam es nahezu zeitgleich zu Bombendrohungen an den Hauptbahnhöfen in Bremen Hauptbahnhof und Augsburg Hauptbahnhof. In Bremen wurde der Bahnhof vollständig geräumt und der Bahnverkehr eingestellt, nachdem ein verdächtiger Gegenstand auf den Gleisen entdeckt worden war, der sich später als harmlose Thermoskanne herausstellte. Auch in Augsburg wurde der Bahnhof vorsorglich evakuiert und weiträumig abgesperrt.
In beiden Fällen konnten keine gefährlichen Gegenstände festgestellt werden. Die Ermittler prüfen jedoch, ob ein Zusammenhang zwischen den Vorfällen besteht.
Die Polizei Mainz hat im aktuellen Fall Ermittlungen wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten aufgenommen. Neben strafrechtlichen Konsequenzen drohen den Verantwortlichen auch zivilrechtliche Schadensersatzforderungen für die entstandenen Einsatz- und Folgekosten.




